Verlustdeckungszusagen
Bei Insolvenz eines Unternehmens fordert der Insolvenzverwalter regelmäßig Verlustdeckungszusagen von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen, um die Schließung zu vermeiden.
Sind diese Vereinbarungen vom Wortlaut meist noch relativ transparent und verständlich, gestaltet sich die Abrechnung in der Praxis häufig komplex und mit Konfliktpotential.
Die Kernfrage hier lautet immer wieder: War die Übernahme dieser Kostenposition grundsätzlich vereinbart und erfolgte die Abgrenzung der Beträge korrekt auf die Periode der Verlustdeckungszusage?