Betriebswirtschaftliche Gutachten
Prüfung von Schlussrechnungen
Aus Sicht des Insolvenzgerichts sind folgende Punkte stets wesentlich:
- Entspricht die Schlussrechnung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung?
- Wurden die vom Insolvenzverwalter ausgekehrten Beträge richtig ermittelt und zugeordnet?
- An wen und in welcher Höhe wurden Dienstleistungen an Externe vergeben?
- Ist die dem Vergütungsantrag zugrunde liegende Berechnungsgrundlage richtig berechnet?
- Wurde die Masse vollständig verwertet?
Wir bieten unseren Auftraggebern abgestufte Prüfungen an, die dem Informationsbedürfnis des Gerichts im betreffenden Verfahren angepasst sind. Nach Vorliegen erster Prüfungsergebnisse oder bei Auffälligkeit durch Sofortmitteilung, entscheidet das Gericht über den weiteren Verlauf der Prüfung.
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Wirtschaftsgutachten
Dipl.-Kfm. Ivo Gergen